Suche
Suche Menü

Fondsgebundene Lebensversicherung: Kündigen ist nicht immer die beste Lösung

Eine fondsgebundene Lebensversicherung zu kündigen, will gut überlegt sein. Zwar hat sie, anders als Produkte mit klassischer Kapitalanlage, keinen Garantiezins, aber eine Kündigung kann trotzdem wirtschaftlich nachteilig sein.

In diesen Fällen sollten Sie kündigen

Haben Sie die fondsgebundene Lebensversicherung sehr langfristig abgeschlossen, zum Beispiel über das 70. Lebensjahr hinaus, ist eine Kündigung zum Renteneintritt empfehlenswert, wenn der Vertrag keine Option zum vorzeitigen Abruf enthält. Auch die Ablösung eines Kredits bedeutet oft mehr ersparte Sollzinsen als die Versicherung an Rendite bringt. Bei akutem Geldbedarf ist die Sache nicht eindeutig. Haben die gewählten Fonds-Anteile gerade einen hohen Wert, bietet es sich an, Gewinne mitzunehmen. Bei niedrigem Wert sollten Sie den Versicherer bitten, die Fondsanteile in Ihr Depot zu übertragen. Sie können dann auf bessere Zeiten hoffen, aber Sie haben eben nicht sofort Geld zur Verfügung.

Steuerfallen meiden

Ist Ihre Versicherung vor 2005 geschlossen, sind die Auszahlungen nach zwölf Jahren steuerfrei. Diesen Vorteil sollten Sie nicht leichtfertig verschenken, indem Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung kündigen, bevor diese Frist abgelaufen ist. Bei jüngeren Verträgen beachten Sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Mindest-Rückkaufswerten, die auch für fondsgebundene Versicherungen gelten. Die Berechnung muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Alternativen zur Kündigung

Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie mit dem Versicherer eine Beitragsfreistellung vereinbaren. Sie lässt sich auch mit einer Laufzeitverkürzung, zum Beispiel auf das erwartete Renteneintrittsalter kombinieren.