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KV und PV -die Säulen der Krankenkasse

Das Leben hält oft viele Überraschungen bereit. Doch nicht nur positive, auch negative Überraschungen wie Krankheiten oder Unfälle können uns treffen. Während einige Gefahren minimiert werden können, können oft auch nur die Folgen erträglich gemacht werden. Die Kranken und Pflegeversicherung, das sind 2 Säulen der Sozialverssicherungen, die zwar meist miteinander abgeschlossen werden, aber dennoch unabhängig sind. Wer z.B. eine Krankenkasse wählt, hat hier dann meist auch seine Pflegeversicherung. Dennoch sind es 2 unterschiedliche Versicherungssparten.

Die Aufgabe der Krankenversicherung ist es, die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen, aber auch, eine eventuell drohende Pflegebedürftigkeit so gut wie möglich abzuwehren. Das Angebot der Krankenkassen ist groß. Viele Informationen, Tipps und Tricks, Kurse und Vorsorgeuntersuchungen sollen dabei helfen, gesund zu bleiben bzw. gesund zu werden. Die Aufgaben der Pflegeversicherung bestehen darin, Geld und Sachleistungen, aber auch Unterstützung jeglicher Art, zu erbringen, um Betroffene entsprechend zu unterstützen.

Leistungen und Leistungsanspruch

Wer gesetzlich versichert ist, kann zwischen vielen verschiedenen Kassen wählen. Hier wird meist auch gleich die Pflegeversicherung mit abgeschlossen. Krankenversicherte haben von Beginn an ein Recht auf Leistungen. Bei der Pflegeversicherung aber ist es so, dass hier Voraussetzung für eine Leistung ist, dass der Versicherungsnehmer in den letzten 10 Jahren mind. 5 Beitragsjahre hat. Zudem muss der medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit feststellen und auch die Einstufung in die Pflegeversicherung Stufen vornehmen. Der Pflegeversicherung Leistungskatalog gibt Aufschluss darüber, welche Leistungen möglich sind. Auch bei der Krankenversicherung können sich Versicherte informieren, welche Leistungen und Angebote es gibt.

Die Familienversicherung

Die Krankenversicherung und Pflegeversicherung gibt es auch als Familienversicherung. Ehepartner und/oder Kinder können hier mitversichert werden, solange sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich selbst abzusichern und zu versichern. Meist sind es die minderjährigen und noch schulpflichtigen Kinder und auch die Ehepartner, die nicht oder nur geringfügig arbeiten, die dann familienmitversichert sind.

Die Beitragsbemessungsgrenze

Bei der Kranken und Pflegeversicherung wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung unterschieden. Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, sich gesetzlich abzusichern. Die Krankenversicherung wird mit 15,5 % mit Krankengeldanspruch bzw. mit 14,9 % ohne Anspruch berechnet. Bei der Pflegeversicherung sind es 2,05 % für Versicherte mit Kind, 2,30 % ohne Kind. Die Sätze werden in der Regel auf das Einkommen angerechnet. Hier gibt es die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt bei monatlich 4.050 Euro. Wer mehr verdient, dem werden die Versicherungsbeiträge bis max. zur Bemessungsgrenze angesetzt.

Sinn der Versicherungspflichtgrenze

Wer mehr als 4.462,50 Euro monatlich verdient, hat die Wahl, sich entweder weiterhin gesetzlich zu versichern, oder aber, zu einer privaten Versicherung zu wechseln. Diese Grenze wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Für Beamte, Freiberufler und Selbständige gilt diese Grenze nicht, diese Personenkreise haben immer die freie Wahl.