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Pflegeversicherung für Beamte

Seit der Einführung der Pflicht zur Pflegeversicherung sind auch privat Krankenversicherte per Gesetz verpflichtet zum Abschluss einer solchen Pflegeversicherung bei einer privaten Krankenversicherung. Das wird in aller Regel die private Versicherung sein, bei der auch die normale Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Es müssen auch von Beamten und von Personen, die auf die Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit gleichgestellt sind mit den Beamten, private Pflegepflichtversicherungen abgeschlossen werden. Diese Pflicht tritt nur dann außer Kraft, wenn sich die Versicherten längerfristig im Ausland aufhalten oder dort leben.

Es gelten für Beamte recht oft andere Regelungen als für die Angestellten oder die Selbständigen. Auch die berufsspezifischen Risiken unterscheiden sich erheblich. Beamte werden durch Krankheit auch nicht berufsunfähig, sondern sie werden dienstunfähig. Und auch die Krankenversorgung läuft bei den Beamten anders ab, als es in der freien Wirtschaft üblich ist. Sie erhalten eine sogenannte Beihilfe.

Beamte erhalten für sich und für ihre Angehörigen von dem Dienstherrn eine Beihilfe auf die Krankheitskosten, die 50 bis 80 Prozent der Gesamtkosten beträgt. Die restlichen Kosten müssen die Beamten selbst tragen. Sie können diese Finanzlücke aber auch durch den Abschluss einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung schließen.

Seit der Gründung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 gilt nun der Grundsatz, dass jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, automatisch der sozialen Pflegeversicherung angehört. Die privat Krankenversicherten müssen deshalb auch eine private Pflegeversicherung abschließen.

Wer als Arbeitnehmer freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, erhält die Hälfte des Beitrages zur Pflegeversicherung von dem Arbeitgeber als Zuschuss. Diesen Zuschuss erhalten auch die Beschäftigten, die in der privaten Pflegeversicherung pflichtversichert sind. Beamte, weiblich oder männlich, welche in einem Pflegefall Anspruch auf Leistungen der Beihilfe haben, bezahlen nur die Hälfte der Höchstbeträge. Das gilt für alle einheitlich, nur Kinder sind in der sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei gestellt.

Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung können sich von der Versicherungspflicht zur Pflegeversicherung befreien lassen, wenn sie den Nachweis einer gleichwertigen privaten Pflegeversicherung erbringen können.

Auch die Beamtinnen und Beamte haben die Pflicht, für sich eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Es gibt für diesen Berufsstand sogenannte beihilfekonforme Pflegeversicherungen. Diese abgeschlossene private Pflegepflichtversicherung muss, zusammen mit den Leistungen aus der Beihilfe, dem Umfang der gesetzlichen Pflegeversicherung gleichkommen. Hier gibt es für Beamte keine Wahlfreiheit. Für Personen mit dem Anspruch auf Beihilfe besteht Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Hier muss eine private Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden, welche die von der Beihilfe nicht gedeckten Kosten absichert.

Die beihilfekonforme Pflegeversicherung für Beamte bietet lediglich Leistungen auf der Basis der gesetzlichen Pflegeversicherung an. Deshalb ist es auch für die Beamten ratsam, den Schutz aufzustocken über eine Pflegezusatzversicherung. Hier bieten sich die Modelle der Pflegetagegeldversicherung und die Pflegekostenversicherung an. Bei der Pflegetagegeldversicherung zahlt die Versicherung einen vertraglich festgelegten Betrag, und zwar für jeden Tag Pflegebedürftigkeit. In aller Regel kann der Versicherte über die Verwendung des Tagesgelds selbst entscheiden. Aber je nach Vertrag und/oder Versicherungsgesellschaft können Zahlungen für eine häusliche Pflege niedriger sein, als sie es für die stationäre Pflege ist. Eine Einmalzahlung als Abgeltung von Ansprüchen ist bei dieser Versicherungsform nicht möglich. Der Beitrag für diese Form der privaten Zusatzpflegeversicherung ist abhängig von der Höhe des gewünschten Pflegetagegeldes. Hier können, je nach Tarif, die Beiträge nachträglich erhöht werden, auch ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Pflegezusatzversicherung, wie die Pflegetagegeldversicherung, wird von privaten Krankenversicherungsgesellschaften angeboten. Sie übernimmt einen Teil der tatsächlich durch die Pflege entstandenen Kosten. Die Höhe der Zahlungen orientiert sich an den Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung, ist aber häufig auf einen Jahreshöchstbetrag beschränkt. Voraussetzung für den Pflegekostenzuschuss ist üblicherweise eine präzise monatliche Abrechnung nach detaillierten Vorgaben, wie sie normalerweise nur von Pflegediensten oder Heimen erstellt werden kann.

Die persönlichen Vorstellungen der Absicherung beeinflussen die Auswahl der Zusatzversicherung. Diese Ergänzung zu dem leider unzureichenden Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung ist notwendig, wenn man nicht zum Sozialfall werden möchte, kaum dass man ein Pflegefall wurde. Denn die Pflegekosten explodieren förmlich. So kann ein Platz in einem Pflegeheim mit ca. 3.500 EUR in Monat zu Buche schlagen. Nur knapp die Hälfte hiervon trägt die gesetzliche Pflegeversicherung. Deshalb ist der kluge Schritt der Abschluss einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung für Beamte bereits in jungen Jahren.

Bekannt ist, dass die gesetzliche Pflegeversicherung niemals alle Kosten decken kann, welche durch die Pflege eines Menschen entstehen. Das gilt sowohl für die häusliche Pflege als auch für eine Unterbringung in einem Pflegeheim. So eine private Zusatzversicherung entlastet den Pflegebedürftigen genauso, wie seine Angehörigen. Die Entscheidung sollte aber sorgfältig vorbereitet und in Ruhe getroffen werden. Die Kosten für die Zusatzversicherung sollten auch auf Dauer den Einkommensverhältnissen Rechnung tragen. Die Versicherungsunternehmen bestehen für alle Formen der Versicherung auf einer Gesundheitsprüfung. Damit minimieren sie ihre eigenen Risiken. Auch bei einer Pflegeversicherung für Beamte gilt: Je später ein Vertrag geschlossen wird, umso größer ist die Gefahr der Ablehnung durch das Versicherungsunternehmen. Das Gleiche gilt für die tarifliche Situation. Je älter der Antragsteller ist, je höher fällt auch der Tarif für eine Pflegeversicherung für Beamte aus. Und es müssen vertragsbedingte Wartezeiten berücksichtigt werden, in aller Regel drei Jahre.

Im Zweifelsfall sollte man sich eine unabhängige professionelle Beratung einholen, wenn man bezüglich einer Pflegeversicherung für Beamte unsicher ist. Eine Recherche im Internet jedoch, mit den Stichworten Pflegeversicherung Beamte, bringt sehr, sehr viele Informationen. Versicherungsgesellschaften und Versicherungstarife können ausgiebig verglichen werden, bis man dann die für sich selbst passende Pflegeversicherung für Beamte gefunden hat.