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Die Pflegerentenversicherung (Pflegerente)

Die Pflegerente orientiert sich ausschließlich an der Pflegestufe und nicht an der Art der Pflege. Hier erhält der Versicherte ab dem Zeitpunkt, ab dem er Pflege in Anspruch nimmt, monatlich eine Rente in der vertraglich festgelegten Höhe. Diese Rente kann der Pflegebedürftige für eine Pflege seiner Wahl einsetzen.

Eine Erhöhung der Leistung kann auch im Nachhinein, durch veränderte Beiträge des Versicherten, erreicht werden. Im Gegensatz zum Pflegetagegeld und der Pflegekostenversicherung bleiben hier die Beiträge konstant. Weitere Vorteile der Pflegerentenversicherung sind die Möglichkeit zur Einmalzahlung der Leistungen sowie die Beitragsfreiheit im Fall der Pflegebedürftigkeit. Auch eine Unterbrechung ist möglich, daraus resultieren aber dann geringe Leistungen bei Eintreten des Pflegefalls.

Das eingezahlte Geld ist im Falle einer Kündigung nicht gänzlich verloren. Allerdings müssen hier einige Jahre abgewartet werden, damit der Versicherte bei einer Kündigung noch einen kleinen Teil der Beträge zurückbekommt. Die Pflegerente, als Modell zur Vorsoge, wird von Lebensversicherungen angeboten. Sie ist im Vergleich die teuerste Variante der privaten Pflegevorsorge, bietet aber dafür auch mehr Flexibilität und Freiheit. Das Einkommen des Versicherten muss nicht so streng kalkulierbar sein, wie es bei den beiden anderen Formen der Fall ist.