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Pflegetagegeld im Vergleich

War bislang der Pflegebegriff doch mehr auf Einschränkungen der körperlichen Gesundheit begrenzt, findet heute aber wegen der erschreckend großen Zunahme von Altersdemenzen ein Umdenken statt in der Pflegeverordnung. Störungen im Denken und in der Wahrnehmung, Verwirrtheit und Vergesslichkeit können eine Tag- und Nachtpflege notwendig machen. Dabei ist es von nur zweitrangiger Bedeutung, ob auch körperliche Beeinträchtigungen vorliegen. Eine Demenz darf nicht unterschätzt werden. Ist ein demenzkranker Mensch viel alleine können schwere Depressionen auftreten und er kann, bedingt durch Verwirrtheit und Vergesslichkeit, auch zu einer Gefahr für sich selbst werden. Man denke an nicht abgeschaltete Geräte, laufende Wasserhähne, nicht verschlossene Türen, der Witterung nicht angepasste Kleidung, nicht zurückfinden zur Wohnung usw.. Wegen der Angst aufgrund der Erkrankung von anderen Menschen nicht mehr akzeptiert werden zu können, werden die sozialen Kontakte meistens sehr früh abgebrochen. Die dadurch fehlende Zuwendung, die ein Mensch gerade und im Besonderen in dieser Situation benötigt, beeinflusst die Psyche des Kranken nachhaltig.

Natürlich muss jeder Krankheitsfall, ganz gleich wie er geartet ist, individuell betrachtet werden.

Die Frage, ob und wie der pflegebedürftige Mensch noch in der Lage ist, seinen Tag aus eigener Kraft zu bewältigen oder wie groß die Pflegebedürftigkeit ist, muss beantwortet werden. Ein neues Bewertungssystem soll helfen, den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Damit eine bessere Differenzierung der Einstufung erfolgen kann, sollen die bislang drei Pflegestufen nunmehr auf fünf Pflegestufen erweitert werden. Eine Pflegeanpassung, individuell auf den Kranken abgestimmt, verursacht Kosten, die sicherlich umgelegt werden. Wie sich eine dadurch entstehende Erhöhung der Beiträge auswirken wird, muss abgewartet werden.

Jeder Pflegebedürftige kann, ausgehend von der festgestellten Pflegestufe, Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Die Leistungen sind sehr unterschiedlich, denn es wird unterschieden zwischen Pflegeheimen, professionellem Pflegepersonal, Pflegeeinrichtungen und den pflegenden Angehörigen. Da man bereits beim Ausfüllen des Antrags wissen muss, was denn genau beantragt werden soll, ist es angeraten, schon im Vorfeld Informationen über die individuell in Frage kommenden Leistungen einzuholen. Beratungs- und Informationsangebote der Pflegekassen stehen dem Versicherten hier mit Rat und Tat zur Verfügung. Ebenso erhält man hier Hilfe bei der Suche einem geeigneten Pflegedienst. Ein guter Rat ist es, frühzeitig eine private Pflegevorsorge zu treffen. Eine Möglichkeit ist hier ein Pflegetagegeld Vergleich verschiedener Versicherungen. Eine Versicherung ist die gängigste Absicherung. Der Versicherungsnehmer vereinbart einen vertraglich zu bestimmenden Tagessatz. Dieser Tagessatz wird dann ausgezahlt, wenn für die versicherte Person der Pflegefall eintritt. Das monatlich ausgezahlte Pflegegeld hängt ab von dem gewählten Tagessatz. Zusätzlich ist die Höhe der Leistung bei den meisten Tarifen auch noch nach der Pflegestufe berechnet. Das heisst, bei Pflegestufe I oder II gibt es nur anteilig gezahlte Leistungen. Erst bei der Pflegestufe III wird das volle Pflegetagegeld ausgezahlt.

Aber – nicht jeder kann nach einem Pflegetagegeld Vergleich eine solche Versicherung abschließen. Schon bei Männern und Frauen werden Unterschiede gemacht. Da Frauen häufig älter werden als Männer, also auch länger eine Pflege in Anspruch nehmen könnten, müssen sie für eine zum gleichen Zeitpunkt abgeschlossene Versicherung einen höheren Beitrag bezahlen. Genauso ist es, wenn die zu versichernde Person bereits ein etwas höheres Alter hat. Je älter die Person ist, je höher sind die Beiträge, denn es könnte der Pflegefall schneller eintreten, als bei jüngeren Personen. Gesundheitlich vorbelastete oder bereits kranke Personen haben kaum eine Chance, eine private Pflegetagegeldversicherung abzuschließen. Gesundheitsfragen im Vertrag sind Standard, weil den Versicherern das Risiko zu groß ist. Fazit: Ein junger, gesunder Mensch hat die Chancen auf eine aussichtsreiche private Pflegetagegeldversicherung ohne einen großen Pflegetagegeld Vergleich, ein älterer Mensch sollte sich die Vertragsbedingungen ganz genau durchlesen und, im eigenen Interesse, bei vielen verschiedenen Versicherern einen Pflegetagegeld Vergleich anstellen. Außerdem kann niemand schon bei Abschluss einer Versicherung vorhersagen, was in einigen Jahren sein wird. Vielleicht lebt und arbeitet man dann im z.B. Ausland. Kann man die Versicherung auch dann in Anspruch nehmen? Und wie groß ist der Aufwand, der später betrieben werden muss, um die Pflegebedürftigkeit nachweisen zu können? Nur ein sorgfältiger Pflegetagegeld Vergleich schützt vor unpassenden Verträgen.

Und zu beachten ist, dass die Pflegebedürftigkeit im Verlaufe der Reform sehr viele verschiedene Gesichter haben wird. Bei Demenz oder Pflegestufe 0, bezahlt dann der Versicherer auch? In welcher Pflegestufe wird von der privaten Versicherung welcher Betrag gezahlt werden? Man sollte auch festlegen, welche Pflegestufen man versichern lassen möchte. Empfehlenswert ist es, sich in der Stufe I und der Stufe II auf jeden Fall abzusichern. Zu berücksichtigen ist auch, dass eine dreijährige Wartezeit praktisch bei allen Versicherern üblich ist. Das hängt allerdings auch etwas von der Höhe des Tarifes ab. Tritt ein Pflegefall ein, wollen sich nur wenige Versicherer auf die Einstufung der Pflegekasse verlassen. Sie fordern sehr oft einen Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch einen von ihnen beauftragten Arzt und es können ärztliche Atteste, Belege usw. angefordert werden. Deshalb noch einmal der Hinweis: alle Details des Vertrages genau durchlesen, bei Unsicherheiten alles noch einmal genau erklären lassen und vor der endgültigen Unterschrift bei verschiedenen Anbietern einen Pflegetagegeld Vergleich zu machen.

Es ist sehr vieles zu beachten. Bedenken muss aber jeder, dass die Leistungen im Pflegefall, die von der Pflegekasse erbracht werden, nicht ausreichen. Auch wenn dieses Thema für viele noch in weiter Ferne liegt, gilt dennoch der Grundsatz der rechtzeitigen Alters- bzw. Krankheitsvorsorge, weil dann die entsprechenden Situationen einfach besser bewältigt werden können.

Achtung bei privaten Krankenversicherungen: Die übliche Absicherung ist auch bei der PKV nicht ausreichend und deshalb auch für privat Versicherte unbedingt zu empfehlen. Hintergrund ist, dass zur Privaten Krankenversicherung meist nur die gesetzliche Pflegepflichtversicherung angeboten wird und keine geupgradet Version.