Im Alter werden viele Menschen pflegebedürftig und benötigen mehr oder weniger Hilfe, ob nun unterstützend zu Hause oder gar in einem Pflegeheim. Um diese Betreuung bezahlbar zu machen, gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung unter dem Dach der der gesetzlichen Krankenkassen. Über die gesetzliche Pflegeversicherung Kosten erstattet zu bekommen ist auf vielfältige Art und Weise möglich, hier reicht es von Zuschüssen zu Hilfsmitteln bis zur Kostenübernahme der Pflege in Pflegeheimen.
Für gesetzliche Pflegeleistungen sind grundsätzlich ein Antrag, die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die weiteren Voraussetzungen der jeweiligen Leistung nötig. Dafür benötigt man einen Antrag, den man bei der zuständigen Krankenkasse erhält. Schon mit dem Erhalt des Antrages sollte ein Pflegetagebuch begonnen werden, das es als Vordruck ebenfalls bei den Krankenkassen gibt. Die Begutachtung bewertet die Selbstständigkeit in den gesetzlichen Lebensbereichen; vorhandene Unterlagen und eigene Notizen können dabei helfen. Nur auf Basis dieser Werte wird die Pflegeversicherung Kosten übernehmen.
Wer zu diesen Themen Fragen hat, also sich zum Beispiel unsicher bei der Führung des Pflegetagebuches ist oder vorher schon wissen möchte, welche Arten von Fragen bei dem Besuch des medizinischen Dienstes besprochen werden, kann sich im Vorfeld beraten lassen. Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert es, den tatsächlichen Hilfebedarf zu schildern; sie garantiert keinen bestimmten Pflegegrad. Diese Beratung bieten sowohl die Pflegekassen als auch häusliche Pflegedienste kostenlos an, hier sollte man also einen Kontakt nicht scheuen.
Die heutigen Pflegegrade
Je nach Einstufung werden für die unterschiedlichsten Leistungen von der Pflegeversicherung Kosten übernommen. Soll eine Pflege zu Hause von den Angehörigen vorgenommen werden, wird ein sogenanntes Pflegegeld bezahlt. Aber auch Kombination von privater Pflege, zum Beispiel durch Angehörige, mit einem professionellen Pflegedienst ist möglich und die Kosten werden dementsperchend übernommen.
Voraussetzungen und Höhe unterscheiden sich je Leistungsart; neben regelmäßigen Leistungen gibt es etwa Hilfsmittel und Zuschüsse unter eigenen Bedingungen. Dazu gehören zum Beispiel die Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel, Anpassung der Wohnung, Hausnotruf so wie die soziale Absicherung bei ehrenamtlichen Pflegepersonen.
Die fünf Pflegegrade berücksichtigen körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen nach einem einheitlichen Bewertungsverfahren. In den darauf folgenden Stufen wird der Pflegebedarf der Betroffenen immer höher. Die Begutachtung erfasst mehrere gesetzlich geregelte Lebensbereiche; die früheren drei Pflegestufen mit Minutenwerten sind dafür nicht mehr maßgeblich. Dabei wird unterschieden nach Häufigkeit der Pflege, der einzelnen Dauer der Pflege und der Gesamtdauer der Pflege pro Tag.
Für besondere Bedarfskonstellationen und die einzelnen Leistungsarten gelten die heutigen gesetzlichen Regeln; die frühere Härtefallregel der Pflegestufe III ist keine aktuelle Berechnungsgrundlage. Zur richtigen Einstufung werden das Pflegetagebuch und die Einschätzung des medizinischen Dienstes herangezogen. Informieren Sie sich über das aktuelle Begutachtungsverfahren und schildern Sie den tatsächlichen Unterstützungsbedarf; ein bestimmtes Ergebnis ist nicht zugesagt. Falls diese Einstufung fehlerhaft ist, gibt es auch noch die Möglichkeit des Widerspruchs. Nur unter diesen Voraussetzungen kann die Pflegeversicherung die Kosten übernehmen.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden anteilig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Dabei sind die Beiträge für Kinderlose zurzeit höher als Beiträge für Versicherte mit Kindern. Die Höhe der Beiträge richtet sich, wie bei den anderen Sozialversicherungen auch, nach dem Einkommen. Im Gegensatz zur privaten Pflegeversicherung gibt es bei der gesetzlichen Pflegeversicherung noch keine unterschiedlichen Beitragssätze für Männer und Frauen.
Aber auch die Pflegeversicherung sieht sich immer mehr mit den Folgen des demografischen Wandels ausgesetzt. Immer weniger Arbeitnehmer müssen mit ihren Beiträgen, die sie in die Sozialversicherungen einzahlen, immer mehr ältere Menschen mit versorgen. Das liegt auch daran, dass wir Menschen immer älter werden. Dazu kommt, je älter wir werden, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, auch Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu müssen. Diese Situation kann dazu führen, dass es zu Beitragserhöhungen für die Einzahler kommt oder zu Leistungskürzungen bei den Beziehern dieser Leistungen.
Wer sich später einmal die bestmögliche Pflege zukommen lassen möchte, sollte sich daher so früh wie möglich auch mit dem Thema private Pflegeversicherung beziehungsweise private Zusatzpflegeversicherung beschäftigen. Hier gilt allgemein, je früher man mit einer solchen Versicherung beginnt, desto niedriger fallen die Beiträge aus. Wer erst im Rentenalter in eine solche Versicherung einzahlt, wird nicht nur sehr hohe Beiträge zahlen müssen, sondern wird in den meisten Fällen auch erst nach einigen Jahren Leistungen aus dieser Versicherung erhalten können.
Wie bei allen privaten Versicherungen sind auch bei der privaten Pflegeversicherung die Kosten das Entscheidende. Lassen sie sich genau beraten, welche Beiträge sie für welche Leistungen zahlen müssen und welche Klauseln es gibt, um diese Leistungen vonseiten der Versicherung nicht erbringen zu müssen. Auch sind bei der privaten Pflegeversicherung auch oftmals die Beiträge für Frauen und Männer unterschiedlich hoch, da man davon ausgeht, dass Frauen länger leben. Fragen Sie auch nach den Berechnungsgrundlagen, falls diese ihnen zu unplausibel erscheinen, zum Beispiel, weil davon ausgegangen wird, dass jeder Versicherte 105 Jahre alt wird, sprechen Sie die Versicherung darauf an und suchen sie sich ein faireres Angebot.



