Wenn Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbietet oder Sie bereits Beiträge zahlen, prüfen Sie Arbeitgeberzuschuss, Kosten und die voraussichtliche Auszahlung nach Steuern und möglichen Sozialversicherungsbeiträgen. Bei der bAV zahlen Sie zusätzlich fürs Alter ein; häufig wird dafür ein Teil Ihres Bruttogehalts umgewandelt.
Ob sich der Vertrag lohnt, hängt von den Konditionen und Ihrer persönlichen Situation ab. Ein Steuervorteil oder ein Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent genügt als Entscheidungsgrundlage nicht. Vergleichen Sie die voraussichtliche Nettorente mit Ihrem geringeren Nettogehalt heute und möglichen Einbußen bei gesetzlichen Leistungen.
Erst den Durchführungsweg klären
Fragen Sie, auf welchem Weg Ihr Arbeitgeber die Altersversorgung organisiert. In Deutschland gibt es fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Sie unterscheiden sich darin, wer die Versorgung verwaltet oder verspricht und welche Regeln für Beiträge, Übertragung und Insolvenzsicherung gelten.
Lassen Sie sich die Versorgungszusage, also das Versprechen des Arbeitgebers zu Ihrer Altersversorgung, und die Vertragsunterlagen geben. Eine Produktbroschüre allein erklärt meist nicht, welche Leistung der Arbeitgeber tatsächlich zusagt. Achten Sie besonders auf die Art der Zusage: Sie kann eine bestimmte Leistung versprechen, eine Mindestleistung vorsehen oder sich im Wesentlichen auf die Zahlung von Beiträgen beschränken. Bei einer reinen Beitragszusage steht die spätere Rentenhöhe nicht fest. Sie hängt unter anderem von Anlageergebnis und Kosten ab.
Bei einer Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, der stattdessen in die bAV fließt. Der Arbeitgeber kann zusätzlich eigenes Geld einzahlen. Prüfen Sie daher getrennt, welcher Betrag aus Ihrem Gehalt stammt und welchen Beitrag der Arbeitgeber tatsächlich obendrauf zahlt.

Den Arbeitgeberzuschuss prüfen
Bei bestimmten Entgeltumwandlungen über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts dazuzahlen, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten. Der Zuschuss ist deshalb nicht in jedem Fall automatisch 15 Prozent des gesamten umgewandelten Betrags.
Bitten Sie um eine konkrete Berechnung für Ihren Vertrag. Darin sollte stehen, wie viel Sie selbst einzahlen, wie der Arbeitgeberzuschuss berechnet wird und ob der Arbeitgeber auch dann zahlt, wenn Sie keinen eigenen Gehaltsanteil umwandeln. Ein freiwilliger Zuschuss oder eine höhere Arbeitgeberleistung kann das Ergebnis verbessern. Ob das Angebot dadurch für Sie günstig ist, hängt aber weiterhin von Kosten, Leistungen und Ihrer persönlichen Situation ab.
Steuer und Sozialversicherung einrechnen
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berechnet werden. Für 2026 liegt sie bei 101.400 Euro im Jahr. Für die einschlägigen kapitalgedeckten Durchführungswege können bis zu 8 Prozent davon steuerfrei eingezahlt werden, also höchstens 8.112 Euro jährlich. Bis zu 4 Prozent, also 4.056 Euro im Jahr, sind sozialversicherungsfrei. Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung ist ebenfalls auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Je nach Durchführungsweg und Beitragsart gelten unterschiedliche Grenzen.
Weniger Sozialversicherungsbeiträge während des Erwerbslebens können die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung mindern. Je nach Situation betrifft das auch andere Leistungen, die an das versicherungspflichtige Einkommen anknüpfen, etwa bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit. Fragen Sie deshalb nach der tatsächlichen Änderung Ihres Nettogehalts und berücksichtigen Sie mögliche Folgen für Ihre gesetzlichen Ansprüche.
Bei der späteren Auszahlung fallen grundsätzlich Steuern nach den jeweils geltenden Regeln an. Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, können außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Für 2026 beträgt der Freibetrag in der Krankenversicherung in den einschlägigen Pflichtversicherungsfällen 197,75 Euro monatlich. Für die Pflegeversicherung gelten eigene Regeln: Wird die maßgebliche Grenze überschritten, können Beiträge auf die gesamte relevante Versorgungsleistung anfallen. Das gilt je nach Versicherungsstatus unterschiedlich.
Lassen Sie sich deshalb eine nachvollziehbare Schätzung der späteren Nettorente geben. Sie sollte die Annahmen zur Rentenhöhe ausweisen und Steuern sowie mögliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigen. Vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Betrag, der Ihnen heute monatlich netto fehlt, und mit möglichen Einbußen bei gesetzlichen Leistungen.
Kosten und Garantien vergleichen
Fordern Sie eine vollständige Kostenübersicht an. Sie sollte Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltungs- und Anlagekosten sowie mögliche Gebühren bei Beitragsänderung, Beitragsunterbrechung oder Übertragung aufführen. Fragen Sie auch, wie sich die Kosten auf die prognostizierte Leistung auswirken. Für alle bAV-Verträge gilt keine einheitliche Kostengrenze, anhand derer sich jedes Angebot pauschal bewerten ließe.
Unterscheiden Sie garantierte Leistungen von unverbindlichen Modellrechnungen. Eine ausgewiesene Zielrente ist keine Garantie, wenn der Vertrag sie nicht verbindlich zusagt. Lassen Sie erklären, welche Leistung sicher ist, welche von der Entwicklung der Kapitalanlage abhängt und mit welchen Annahmen die Prognose rechnet.
Prüfen Sie außerdem, ob der Vertrag einen Teil der Beiträge für Hinterbliebenen- oder Invaliditätsschutz verwendet. Solche Leistungen können für Sie wichtig sein, verringern aber den Anteil, der für die Altersrente angespart wird. Entscheiden Sie daher anhand Ihres tatsächlichen Bedarfs, ob der Schutz den geringeren Rentenaufbau rechtfertigt.

Arbeitgeberwechsel und Ausstieg klären
Bei einer bAV können Sie in der Regel nicht frei über das angesparte Geld verfügen wie über ein gewöhnliches Sparkonto. Erkundigen Sie sich, ob Sie Beiträge pausieren oder anpassen können, wann Sie wieder einzahlen dürfen und ob ein vorzeitiger Zugriff ausgeschlossen ist. Prüfen Sie auch, was im Todesfall mit dem angesparten Kapital geschieht und ob eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenleistung vereinbart ist.
Bei einem Arbeitgeberwechsel ist die Übertragung des Vertrags nicht in jedem Fall automatisch möglich. Nach dem Betriebsrentengesetz besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch, die Übertragung innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden zu verlangen. Das hängt unter anderem vom Durchführungsweg und vom Übertragungswert ab; die Regel gilt nicht uneingeschränkt für alle Verträge. Klären Sie, ob der neue Arbeitgeber den Vertrag übernimmt, welcher Wert übertragen wird und welche Bedingungen gelten, wenn der Vertrag beim bisherigen Anbieter bleibt.
Prüfen Sie auch, welche Ansprüche bei einem Ausscheiden erhalten bleiben. Beiträge aus Entgeltumwandlung sind grundsätzlich sofort unverfallbar, das heißt, die Ansprüche bleiben Ihnen auch nach dem Ausscheiden erhalten. Für andere Arbeitgeberzusagen gelten gesetzliche Voraussetzungen. Dazu gehören grundsätzlich ein Ausscheiden nach Vollendung des 21. Lebensjahres und eine mindestens dreijährige Zusagedauer. Prüfen Sie, welche Regel für Ihre Zusage gilt und was Ihr Vertrag dazu festhält.
Die Insolvenzsicherung hängt ebenfalls vom Durchführungsweg und den Vertragsbedingungen ab. Fragen Sie, wer für die Versorgungszusage einsteht und ob sie unter den Schutz des Pensions-Sicherungs-Vereins fällt. Bei Direktversicherungen kommt es zum Beispiel darauf an, wer als bezugsberechtigt eingetragen ist und ob Ansprüche aus dem Vertrag übertragen oder als Sicherheit für einen Kredit genutzt wurden. Deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, dass jede bAV gleich abgesichert ist.
Unterlagen zur bAV anfordern
Bitten Sie um die Versorgungszusage, die vollständigen Vertragsbedingungen, eine Kostenaufstellung und eine Berechnung der voraussichtlichen Leistung. Mit diesen Unterlagen können Sie die wichtigsten Fragen gezielt prüfen:
- Wie viel zahlen Sie selbst ein, und wie viel zahlt der Arbeitgeber zusätzlich?
- Wie verändern sich Nettogehalt und gesetzliche Ansprüche durch die Entgeltumwandlung?
- Welche Rente ist garantiert, und welche Werte beruhen auf Annahmen?
- Wie hoch sind die Gesamtkosten? Wie berücksichtigt die Prognose sie?
- Welche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind bei der Auszahlung einkalkuliert?
- Was passiert bei Beitragsunterbrechung, Arbeitgeberwechsel, Berufsunfähigkeit oder Tod?
Besprechen Sie Unklarheiten mit der Personalstelle oder dem Versorgungsträger. Für den Vergleich mit anderen Formen der Altersvorsorge zählen der Arbeitgeberbeitrag und die Kosten. Dazu kommt die voraussichtliche Nettorente. Berücksichtigen Sie außerdem, wie lange das Geld gebunden ist und welche weiteren Vorsorge- und Liquiditätspläne Sie haben.


