Wenn die Pflege zu Hause schwieriger wird, erleichtern bauliche Änderungen wie verbreiterte Türen, feste Rampen oder bodengleiche Duschen den Alltag und fördern die Selbstständigkeit. Ab Pflegegrad 1 bezuschusst die Pflegekasse solche Änderungen, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die selbstständige Lebensführung wiederherstellen.

Die Pflegekasse prüft, ob die geplante Änderung zum individuellen Hilfebedarf passt; pauschale Renovierungen werden nicht bezuschusst. Stellen Sie den Antrag und klären Sie die Zustimmung, bevor die Arbeiten beginnen.

Wo die Wohnung Pflege erschwert

Planen Sie den Umbau danach, was im Alltag nicht klappt. Kann die pflegebedürftige Person die Haustür, das Bad oder das Bett noch sicher erreichen? Ist genug Platz vorhanden, damit eine Pflegeperson beim Aufstehen helfen kann? Solche Beobachtungen zeigen, welche Hindernisse tatsächlich beseitigt werden müssen.

Je nach Bedarf kommen etwa verbreiterte Türen, fest installierte Rampen, ein Treppenlift oder der Austausch einer Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche infrage. Auch fest eingebaute Möbel können berücksichtigt werden, wenn sie individuell angepasst sind und der Pflege dienen. Die Pflegekasse bewilligt diese Maßnahmen nicht automatisch. Sie prüft im Einzelfall, ob der Umbau nötig und wirtschaftlich ist.

Eine allgemeine Modernisierung wird nicht allein deshalb gefördert, weil sie den Wohnkomfort erhöht oder das Wohnen altersgerechter macht. Beschreiben Sie daher genau, was im Alltag nicht funktioniert und wie der Umbau die Pflege oder Selbstständigkeit verbessert. Für die Einschätzung können Pflegeberatung und Wohnberatung helfen.

Badezimmer mit ebener Dusche als Wohnbeispiel. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Wie die Pflegekasse den Zuschuss prüft

Die Pflegekasse prüft die tatsächlichen Kosten und legt den Zuschuss für einen anerkannten Umbau fest.

Wenn mehrere pflegebedürftige Personen mit Anspruch auf den Zuschuss zusammenwohnen, prüft die Pflegekasse den Zuschuss im Einzelfall.

Mehrere notwendige Änderungen können als eine Maßnahme gelten, wenn sie derselben Pflegesituation dienen. Das kann Umbauten in verschiedenen Räumen oder eine Umsetzung in mehreren Schritten einschließen. Ein neuer Zuschuss kommt infrage, wenn sich die Pflegesituation nachweislich verändert und dadurch zusätzliche Anpassungen nötig werden. Einen eigenen Höchstbetrag für jeden Raum oder jede einzelne Arbeit gibt es nicht automatisch.

Antrag vor dem Umbau stellen

Reichen Sie den Antrag bei der Pflegekasse ein, bevor Sie Handwerker beauftragen oder mit dem Bau beginnen. Ein Kostenvoranschlag hilft der Kasse, die voraussichtlichen Ausgaben zu beurteilen. Legen Sie außerdem dar, welche Alltagstätigkeit Schwierigkeiten bereitet und wie die geplante Änderung diese erleichtert.

Gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor:

  1. Hindernisse festhalten: Beschreiben Sie konkrete Situationen, etwa wenn der Einstieg in die Badewanne schwerfällt oder die Tür zu schmal für eine Gehhilfe und die Pflegeperson ist.
  2. Beratung einholen: Eine Wohnberatungsstelle oder die Pflegeberatung kann prüfen, welche Lösung zum Bedarf passt und welche Unterlagen nötig sind.
  3. Kostenvoranschlag und Antrag einreichen: Erläutern Sie den Pflegebezug der Maßnahme und fügen Sie den Kostenvoranschlag bei.
  4. Bescheid und Zustimmung abwarten: Klären Sie vor Baubeginn die Entscheidung der Pflegekasse. In einer Mietwohnung müssen Sie außerdem prüfen, ob Sie die Zustimmung der Vermieterseite brauchen.
  5. Kosten nachweisen: Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen ein. Die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung und Kostennachweis.

Für die Entscheidung gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen. Wird eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt, beträgt sie fünf Wochen. Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie Sie rechtzeitig informieren und die Gründe nennen. Das Gesetz behandelt den Antrag bei einer Fristüberschreitung ohne ausreichende Mitteilung als genehmigt. Diese Regel heißt Genehmigungsfiktion. Klären Sie dennoch schriftlich, wie Sie weiter vorgehen sollen, und beginnen Sie nicht allein aufgrund einer Vermutung mit dem Umbau.

Empfehlungen zu baulichen Anpassungen können auch in einem Pflegegutachten oder bei einem Beratungseinsatz festgehalten werden. Wenn die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gelten solche Empfehlungen als Antrag. Das gilt, solange Sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären.

Auch Wege außerhalb der Wohnung zählen

Der Umbau der Wohnung beseitigt nicht alle Hindernisse im Alltag. Der Zugang zum Gebäude, schlechte Gehwege, fehlende Sitzgelegenheiten oder eine ungünstige Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr können die Selbstständigkeit ebenfalls einschränken. Prüfen Sie deshalb bei der Planung auch den Weg vom Hauseingang zu den Orten, die regelmäßig erreicht werden müssen.

Eine Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege unter pflegenden Angehörigen zeigt, welche Probleme sie wahrnehmen: 46 Prozent berichteten von einigen, vielen oder sehr vielen Barrieren in der Wohnung. 39 Prozent hielten Bad oder WC tendenziell für nicht sicher nutzbar. Bei Pflegebedürftigen, die nicht im Erdgeschoss wohnten, stuften 43 Prozent das Treppenhaus als entsprechend unsicher ein. Auch außerhalb der Wohnung nannten Angehörige Hindernisse, darunter eine schlechte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und ungeeignete Fußwege.

Diese Zahlen geben Einschätzungen pflegender Angehöriger wieder. Sie sind keine amtliche Zählung barrierefreier Wohnungen. Als Kontext zeigt die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts für 2023: Von knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftigen wurden 86 Prozent zu Hause versorgt. Die Statistik zeigt, wie häufig Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Sie belegt nicht, dass ein Umbau Pflegeheimeinzüge verhindert oder Kosten senkt.

Ältere Person in einer hellen Wohnung. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Weitere Finanzierung prüfen

Der KfW-Zuschuss 455-B für altersgerechte Umbauten ist 2026 ausgeschöpft. Seit dem 31. Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge dafür an. Ob künftig wieder Mittel bereitstehen, ist offen.

Laut KfW steht der Kredit 159 für den Abbau von Barrieren weiterhin zur Verfügung. Den Antrag stellen Sie über einen Finanzierungspartner. Da sich die Zinsen ändern, sollten Sie die aktuellen Konditionen vor einer Entscheidung prüfen. Ein Kredit muss zurückgezahlt werden und ist daher kein Zuschuss.

Auch Länder und Kommunen können eigene Förderprogramme anbieten. Fragen Sie bei Ihrer Kommune oder einer Wohnberatungsstelle nach, ob regionale Hilfen infrage kommen. Für Menschen mit Behinderung kann außerdem die Eingliederungshilfe relevant sein; dafür gelten eigene Voraussetzungen, unter anderem zur finanziellen Situation.