Bei der Pflegebegutachtung prüft eine Gutachterin oder ein Gutachter, was eine Person im Alltag selbst erledigt und wobei sie regelmäßig Hilfe braucht. Für den Pflegegrad zählen die konkreten Schwierigkeiten im Alltag. Eine Diagnose allein zeigt nicht, wie viel Unterstützung nötig ist.

Bereiten Sie Beispiele vor: Was gelingt allein, wobei ist Unterstützung nötig und wie oft? So lässt sich der regelmäßige Hilfebedarf auch beschreiben, wenn der Termin auf einen besonders guten oder schlechten Tag fällt.

Die sechs Bereiche der Pflegebegutachtung

Die Begutachtung betrachtet sechs Lebensbereiche. Dazu gehören die Beweglichkeit, etwa beim Aufstehen oder Treppensteigen, sowie geistige Fähigkeiten und Kommunikation, etwa Orientierung und das Verstehen von Informationen. Auch Verhaltensweisen und psychische Belastungen zählen, wenn die Person deshalb Unterstützung braucht.

Weitere Bereiche sind die Selbstversorgung, zum Beispiel Waschen, Anziehen und Essen, der Umgang mit Krankheit und Behandlung sowie die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte. Auf die Selbstversorgung entfallen 40 Prozent der Bewertung. Der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen zählt 20 Prozent. Für die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte sind 15 Prozent vorgesehen. Beweglichkeit zählt 10 Prozent. Geistige Fähigkeiten und Kommunikation sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen werden gemeinsam mit 15 Prozent berücksichtigt.

Die Gutachterin oder der Gutachter prüft bei jeder Aufgabe, wie viel die Person selbst schafft und ob sie bei der jeweiligen Tätigkeit Hilfe durch eine andere Person braucht. Ein Rollator oder Hörgerät allein bedeutet dabei nicht, dass sie Hilfe braucht. Auch Angaben zu Aktivitäten außer Haus und zur Haushaltsführung werden aufgenommen. Sie zählen jedoch nicht bei der Berechnung des Pflegegrads.

Angehörige besprechen Unterlagen gemeinsam. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Alltag vor dem Termin festhalten

Notieren Sie vor dem Termin typische Situationen. Beschreiben Sie dabei, was die Person selbst erledigt, an welcher Stelle jemand helfen muss und wie häufig diese Hilfe anfällt. Statt „Anziehen geht nicht“ ist beispielsweise genauer: „Die Person zieht den Oberkörper selbst an, braucht aber täglich Hilfe bei Strümpfen und Schuhen.“

Notieren Sie auch, ob die Person eine Erinnerung, Aufsicht oder körperliche Hilfe braucht. Wenn der Hilfebedarf schwankt, halten Sie fest, was an einem gewöhnlichen Tag passiert und was an schlechteren Tagen anders ist. Ein Pflegetagebuch kann dabei helfen. Dafür gibt es weder eine vorgeschriebene Dauer noch ein festes Formular.

Eine Diagnose erklärt den Hintergrund, ersetzt aber nicht die Beschreibung des Hilfebedarfs. Schreiben Sie deshalb auch kleine, wiederkehrende Hilfen auf, etwa wenn jemand Getränke bereitstellen oder bei der Zubereitung einer Mahlzeit unterstützen muss. So bleibt sichtbar, was im Alltag tatsächlich anfällt.

Unterlagen bereitlegen

Legen Sie vorhandene Unterlagen bereit, die etwas über die Einschränkungen oder den Pflegealltag aussagen. Dazu gehören zum Beispiel aktuelle Arztberichte und Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitation. Auch ein Medikamentenplan und Angaben zu regelmäßigen Behandlungen zählen dazu. Nützlich sind auch eine Liste der verwendeten Hilfsmittel und Pflegedokumente eines ambulanten Dienstes.

Sie müssen fehlende Arztberichte nicht extra besorgen, nur um sich auf den Termin vorzubereiten. Der Termin findet auch statt, wenn Ihnen solche Unterlagen fehlen. Ihre Notizen zum Alltag bleiben hilfreich, selbst wenn es nur wenige medizinische Dokumente gibt.

Eine vertraute Person einbeziehen

Bitten Sie eine Angehörige, einen Angehörigen oder eine andere Person, die den Alltag gut kennt, beim Termin dabei zu sein. Diese Person kann Beispiele ergänzen, die der pflegebedürftigen Person gerade nicht einfallen, oder erklären, welche Unterstützung regelmäßig nötig ist. Das ist besonders hilfreich, wenn es der Person schwerfällt, ihre Einschränkungen zu beschreiben.

Die pflegebedürftige Person sollte ihre eigene Sicht schildern können. Ergänzungen sollten sachlich sein und den gewöhnlichen Alltag beschreiben. Aus Scham oder weil die Person möglichst selbstständig wirken möchte, lässt sie vielleicht benötigte Hilfe unerwähnt. Sprechen Sie deshalb auch über Hilfen, die im Alltag selbstverständlich geworden sind.

Geordnete Unterlagen und eine Brille auf einem Tisch. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Ablauf und Ort der Pflegebegutachtung

Bei gesetzlich Versicherten lässt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst begutachten. Bei privat Pflegeversicherten übernimmt das in der Regel Medicproof. Beide Dienste nutzen dieselben Maßstäbe. Der Termin findet üblicherweise zu Hause statt und dauert nach Angaben des Medizinischen Dienstes bis zu etwa einer Stunde. In der Einladung stehen ein Zeitfenster von höchstens zwei Stunden und die voraussichtliche Dauer.

Eine Begutachtung per Telefon oder Video ist nur in bestimmten Fällen vorgesehen und erfordert die Zustimmung der betroffenen Person. Eine erste Begutachtung findet nicht per Telefon oder Video statt. Wenn Ihnen Telefon oder Video angeboten wird, prüfen Sie die Angaben in der Einladung oder fragen Sie beim Medizinischen Dienst nach. Sie können eine persönliche Begutachtung verlangen.

Bei einem Telefon- oder Videotermin sollten Sie Notizen zum Tagesablauf und zu Verhaltensweisen griffbereit haben. Halten Sie auch Notizen zu Medikamenten und Terminen bereit. Klären Sie außerdem vorab, ob Sprachmittlung oder andere Unterstützung bei der Verständigung nötig ist. Sagen Sie der Pflegekasse oder dem Medizinischen Dienst rechtzeitig Bescheid, wenn Sie solche Unterstützung brauchen.

Schwierigkeiten weder beschönigen noch übertreiben

Beschreiben Sie, was im Alltag tatsächlich passiert. Stellen Sie Einschränkungen nicht stärker dar, als sie sind, und lassen Sie regelmäßige Probleme nicht aus, nur weil der Termin auf einen guten Tag fällt. Die Gutachterin oder der Gutachter soll ein realistisches Bild davon bekommen, welche Aufgaben selbstständig gelingen und wobei eine andere Person helfen muss.

Richten Sie die Wohnung nicht eigens für den Termin her und ändern Sie den Tagesablauf nicht. Lassen Sie Hilfsmittel wie gewohnt im Einsatz. Erklären Sie, wie die Person eine Aufgabe normalerweise erledigt und wobei sie Hilfe braucht.