Wer im Alltag eine andere Person verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt und dafür haftet, muss Schadenersatz leisten. Die private Haftpflichtversicherung zahlt hohe Schadenersatzforderungen, soweit der Vertrag das vorsieht. Sie prüft auch, ob die Forderung berechtigt ist. In Deutschland ist die Versicherung freiwillig.

Vergleichen Sie zuerst, welche Schäden versichert sind. Prüfen Sie auch, bis zu welchem Betrag der Versicherer zahlt und welche Schäden ausgeschlossen sind. Erst danach sollten Sie den Beitrag vergleichen. Ein günstiger Tarif hilft wenig, wenn ein wichtiges Risiko fehlt.

Was die Versicherung abdeckt

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor bestimmten Schadenersatzforderungen aus dem privaten Alltag. Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Menschen unter anderem dann zu Schadenersatz, wenn sie durch eigenes Fehlverhalten das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum anderer verletzen. Der Versicherer prüft den Anspruch und wehrt unberechtigte Forderungen im Rahmen des Vertrags ab.

Die Versicherung ersetzt nicht automatisch jeden Verlust. Sie deckt weder Schäden an Ihren eigenen Sachen noch grundsätzlich berufliche, gewerbliche oder motorbezogene Risiken ab. Dafür brauchen Sie andere Versicherungen oder zusätzliche Leistungen im Vertrag. Welche Schäden versichert sind, steht in den Bedingungen und im Versicherungsschein Ihres Tarifs.

Geordnete Unterlagen und eine Brille auf einem Tisch. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Die Deckungssumme festlegen

Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer für versicherte Schäden aufkommt. Verbraucherzentrale und Finanztip nennen unterschiedliche Orientierungswerte für die Deckungssumme. Diese Empfehlungen sind keine gesetzlichen Mindestwerte.

Prüfen Sie neben der Gesamtsumme auch die niedrigeren Grenzen einzelner Leistungen. Ein Tarif mit hoher Gesamtsumme kann zum Beispiel für Schlüsselverlust oder Schäden an gemieteten Sachen deutlich weniger zahlen. Für Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden nennt die Verbraucherzentrale 500.000 Euro als Richtwert in ihrer Checkliste. Achten Sie darauf, ob gemietete bewegliche Gegenstände ebenfalls eingeschlossen sind.

Den Schutz an den Haushalt anpassen

Eine Familienversicherung deckt nicht automatisch jede Person ab, die mit Ihnen zusammenlebt. Prüfen Sie, ob Ihr Partner ausdrücklich mitversichert ist. Bei unverheirateten Paaren sollte der Partner ausdrücklich im Vertrag genannt sein. Für Kinder unterscheiden sich die Bedingungen danach, ob sie noch zur Schule gehen, eine Ausbildung absolvieren oder bereits erwachsen sind. Fragen Sie deshalb nach den konkreten Alters- und Ausbildungsregeln des Tarifs.

Auch bei Kindern lohnt ein Blick auf die gesetzliche Haftung. Kinder unter sieben Jahren sind nach § 828 BGB grundsätzlich nicht für Schäden verantwortlich, die sie verursachen. Für bestimmte Unfälle im Straßenverkehr gilt eine besondere Regel für Kinder unter zehn Jahren. Eine private Haftpflichtversicherung zahlt Schäden, für die das Kind rechtlich nicht haftet, nur dann, wenn der Vertrag solche Fälle ausdrücklich einschließt.

Wenn Sie zur Miete wohnen, prüfen Sie Schäden an gemieteten Räumen und den Verlust fremder Schlüssel. Der Verlust eines Schlüssels für eine Schließanlage kann den Austausch weiterer Schlösser nach sich ziehen. Die Verbraucherzentrale nennt den Austausch einer Schulanlage für 14.000 Euro als Einzelfall. Das Beispiel zeigt, warum die Höhe und die Bedingungen der Schlüsselversicherung zählen. Klären Sie, ob private Schlüssel, beruflich überlassene Schlüssel und Schlüssel zu Gemeinschaftsanlagen erfasst sind.

Wichtige Zusatzleistungen prüfen

Eine Forderungsausfalldeckung zahlt unter bestimmten Bedingungen, wenn eine andere Person Ihnen einen Schaden zufügt, nicht versichert ist und den Schaden nicht bezahlen kann. Die Leistung greift nur nach den Bedingungen des Vertrags. Manche Tarife verlangen zum Beispiel, dass Sie bereits erfolglos versucht haben, die andere Person zur Zahlung zu bewegen. Prüfen Sie deshalb, welche Voraussetzungen gelten und ob es Mindestschäden oder Höchstbeträge gibt.

Wenn Sie Freunden oder Nachbarn kostenlos helfen, ist das ein Sonderfall. Ob die helfende Person rechtlich haftet, hängt von den Umständen ab. Wenn der Vertrag solche Schäden ausdrücklich abdeckt, ist klar, wie der Versicherer mit einer Forderung umgeht.

Wenn Sie reisen, lesen Sie nach, wie lange und in welchen Ländern der Versicherungsschutz gilt. Auch bei Haustieren sollten Sie genau prüfen, was versichert ist. In den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft aus dem Jahr 2020 sind manche Haustiere eingeschlossen, Hunde und Pferde, die Versicherte selbst halten, aber ausgenommen. Für Halter solcher Tiere ist eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht häufig das passende Produkt. Die aktuellen Bedingungen des gewählten Vertrags sind maßgeblich.

Älteres Paar im gemeinsamen Alltag auf einem Balkon. (KI-Symbolbild)
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Ausschlüsse und Grenzen lesen

Der Vertrag beschreibt, welche privaten Risiken versichert sind und welche ausgeschlossen bleiben. Je nach Tätigkeit und Vertrag können berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten außerhalb des Schutzes liegen. Auch bestimmte Ehrenämter und besondere Freizeitaktivitäten können ausgeschlossen sein. Auch Fahrzeuge und Tiere fallen je nach Art häufig unter eigene Versicherungen. Wenn Sie nebenbei selbstständig arbeiten, prüfen Sie ausdrücklich, ob diese Tätigkeit mitversichert ist.

Lesen Sie außerdem, ob ein Selbstbehalt gilt. Das ist der Betrag, den Sie im Schadenfall aus eigener Tasche zahlen. Ein hoher Gesamtbetrag in der Werbung sagt wenig darüber aus, ob für Ihren konkreten Fall eine niedrigere Grenze für einzelne Leistungen oder ein Ausschluss gilt. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft helfen beim Verständnis gängiger Klauseln, sind aber unverbindlich und ersetzen nicht die Tarifbedingungen.

Beiträge fair vergleichen

Vergleichen Sie Angebote mit denselben Eckdaten: dieselben versicherten Personen, dieselben Höchstbeträge, ähnliche Leistungen für Schlüssel und Mietschäden sowie derselbe Selbstbehalt. Sonst wirkt ein Tarif günstiger, obwohl er weniger Schutz bietet.

Bei einem Selbstbehalt zählt die tatsächliche Beitragsersparnis. Finanztip nennt 150 Euro als mögliche Selbstbeteiligung, um den Beitrag zu senken. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Ersparnis oft zu klein sein kann, um sich zu lohnen. Vergleichen Sie daher den Jahresbeitrag mit dem Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen müssten. Preisbeispiele aus einzelnen Tarifvergleichen sind keine Marktpreise für jeden Haushalt; holen Sie vor dem Abschluss ein aktuelles Angebot ein.

Beim Schaden richtig handeln

Melden Sie einen Schaden möglichst schnell nach den Vorgaben Ihres Vertrags. Erkennen Sie keine Schuld an und zahlen Sie der Person, die Schadenersatz fordert, nichts, bevor Sie den Versicherer gefragt haben. Eine voreilige Zusage kann den Versicherungsschutz gefährden. Sichern Sie stattdessen Informationen zum Vorfall und leiten Sie Forderungen an den Versicherer weiter.

Wenn Sie den Tarif wechseln, achten Sie darauf, dass der neue Schutz beginnt, bevor der alte Vertrag endet. Prüfen Sie die Kündigungsfrist im bestehenden Vertrag. Eine Kündigung ist häufig zum Ende der Laufzeit möglich; die Verbraucherzentrale nennt dafür meist eine Frist von drei Monaten. Nach einem Schaden oder einer Beitragserhöhung können besondere Kündigungsrechte gelten. Welche Frist tatsächlich greift, hängt vom Vertrag und Anlass ab.