Ihre Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nennt die bisher erworbenen Ansprüche und schätzt Ihre spätere gesetzliche Rente. Alle Beträge sind Bruttobeträge, also vor möglichen Abzügen. Die Schätzung beruht auf Annahmen und ist keine verbindliche Zusage.
Prüfen Sie zuerst das voraussichtliche Rentenalter. Unterscheiden Sie dann zwischen Ihren bereits erworbenen Ansprüchen und der geschätzten Rente bei weiterem Beitragsverlauf und kontrollieren Sie, ob alle wichtigen Zeiten in Ihrem Versicherungskonto stehen.
Wer die Renteninformation erhält
Die DRV schickt die Renteninformation jedes Jahr an Versicherte, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre Beitragszeiten haben. Mit der ersten Information erhalten Sie auch einen Versicherungsverlauf. Darin stehen die Zeiten, die bisher in Ihrem Rentenkonto gespeichert sind.
Ab dem 55. Lebensjahr erhalten anspruchsberechtigte Versicherte alle drei Jahre eine ausführlichere Rentenauskunft anstelle der jährlichen Renteninformation. Die Rentenauskunft enthält zusätzliche Angaben. Beide Dokumente sind von einem Rentenbescheid zu unterscheiden: Erst nach einem Rentenantrag entscheidet die DRV mit dem Rentenbescheid verbindlich über die Rente und ihre Höhe.

Rentenbeginn und erworbener Anspruch
Suchen Sie zunächst das Datum, zu dem Ihre Regelaltersrente voraussichtlich beginnt. Die Regelaltersrente ist die gesetzliche Altersrente zum regulären Rentenalter. Das angegebene Datum richtet sich nach den für Sie geltenden Regeln. Es sagt nicht automatisch, wann Sie tatsächlich in Rente gehen möchten oder welche Möglichkeiten für einen früheren Beginn bestehen.
Die Information weist auch eine Rente aus, die auf den bisher gespeicherten Ansprüchen beruht. Der Betrag zeigt, auf welche monatliche Rente Sie nach den bisher erfassten Zeiten zum Zeitpunkt der Berechnung Anspruch haben. Er ist keine Prognose für Ihre spätere Gesamtrente, wenn Sie bis zum regulären Rentenbeginn weiter Beiträge zahlen.
Für die Berechnung zählen unter anderem Entgeltpunkte. Sie zeigen, wie hoch Ihr Einkommen, auf das Sie Beiträge zahlen, im jeweiligen Jahr im Vergleich zum Durchschnittseinkommen war. Ein Jahr mit ungefähr durchschnittlichem Einkommen ergibt grundsätzlich etwa einen Entgeltpunkt; bei höherem oder niedrigerem Einkommen fällt die Punktzahl entsprechend anders aus.
Die geschätzte Altersrente
Die voraussichtliche Regelaltersrente berücksichtigt auch Beiträge, die Sie bis zum regulären Rentenbeginn voraussichtlich noch zahlen. Dafür nimmt die DRV Ihre Beiträge der letzten fünf Kalenderjahre als Grundlage und rechnet damit, dass Sie weiterhin ähnlich hohe Beiträge zahlen.
Die tatsächliche Rente weicht von der Schätzung ab, wenn sich Ihr Einkommen oder Ihre Arbeitssituation verändert. Längere Zeiten ohne Beiträge, ein Wechsel in Teilzeit oder höhere Beiträge wirken sich ebenfalls auf den tatsächlichen Verlauf aus. Der Betrag ist eine Schätzung unter bestimmten Annahmen. Er zeigt, wie hoch die Rente wäre, wenn diese Annahmen zutreffen.
Die Schätzung bei Erwerbsminderung
Die Renteninformation enthält auch einen Betrag für eine mögliche volle Erwerbsminderungsrente. Diese Rente kommt infrage, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nur noch in sehr geringem Umfang arbeiten kann und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Der Betrag entspricht nicht einfach der Rente, die Sie bis dahin schon erworben haben. In die Berechnung fließt eine sogenannte Zurechnungszeit ein. Dabei rechnet die DRV so, als hätte die versicherte Person während eines bestimmten Zeitraums weiter Beiträge gesammelt. Der ausgewiesene Betrag ist trotzdem keine Bewilligung und bestätigt nicht, dass Sie Anspruch auf eine solche Rente haben. Neben der gesundheitlichen Situation zählen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen; es gelten Ausnahmen.

Die Anpassungsbeispiele einordnen
Die Renteninformation kann Schätzungen mit jährlichen Rentenanpassungen von 1 und 2 Prozent enthalten. Diese Werte zeigen, wie sich die Beträge unter unterschiedlichen Annahmen entwickeln würden. Sie sind weder zugesagte Erhöhungen noch eine verlässliche Vorhersage der künftigen Anpassungen.
Auch die Kaufkraft zählt: Eine höhere Zahl in Euro bedeutet nicht automatisch, dass Sie sich später entsprechend mehr leisten können. In einer Broschüre von 2026 veranschaulicht die DRV den Effekt mit einer angenommenen Inflation von 1,5 Prozent pro Jahr. Danach hätte ein Betrag von 1.000 Euro in 20 Jahren ungefähr die Kaufkraft von 740 Euro heute. Das ist ein Rechenbeispiel, keine Inflationsprognose.
Bruttorente und verfügbare Einnahmen
Die ausgewiesenen Rentenbeträge sind brutto. Von der späteren Rente zieht die Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge ab. Außerdem kann Einkommensteuer anfallen. Wie hoch der tatsächlich verfügbare Betrag ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Renteninformation berechnet daher keine individuelle Nettorente.
Für die eigene Planung sollten Sie die Schätzung mit Ihren voraussichtlichen Ausgaben im Alter vergleichen und weitere Einkünfte berücksichtigen. Die Renteninformation berücksichtigt Ihre künftigen Wohn-, Gesundheits- und Lebenshaltungskosten nicht. Deshalb zeigt sie auch nicht, wie viel Geld Ihnen persönlich im Alter fehlen könnte.
Den Versicherungsverlauf prüfen
Kontrollieren Sie den Versicherungsverlauf auf fehlende oder falsche Zeiten. Viele Angaben erhält die DRV automatisch. Manche Zeiten müssen Sie jedoch selbst nachweisen oder der DRV melden. Dazu können Schul- und Studienzeiten gehören. Auch Kindererziehungszeiten sowie bestimmte Zeiten im Ausland oder in der ehemaligen DDR können dazugehören.
Wenn Sie eine Lücke oder einen Fehler entdecken, bitten Sie die DRV um eine Kontenklärung. Dabei prüft sie die gespeicherten Angaben und kann fehlende Zeiten nach Prüfung entsprechender Nachweise ergänzen. Ein vollständiges Versicherungskonto ist wichtig, weil die Renteninformation auf den dort erfassten Daten beruht.



