Wenn Sie die Pflege zu Hause organisieren oder Leistungen bei der Pflegekasse beantragen, hilft Ihnen eine Pflegeberatung dabei, passende Leistungen und Hilfen in Ihrer Nähe zu finden. Gesetzlich Versicherte wenden sich meist zuerst an ihre Pflegekasse. Privat Pflegeversicherte können COMPASS Private Pflegeberatung kontaktieren.
Die Pflegeberatung nach § 7a des Elften Buches Sozialgesetzbuch schätzt den individuellen Bedarf ein und hilft, Unterstützung zu planen. Sie ist freiwillig und kann Angehörige einbeziehen. Pflegestützpunkte und kommunale Beratungsstellen informieren über Angebote in der Region.
Beginnen Sie bei der Pflegekasse
Rufen Sie die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person an und bitten Sie um eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Fragen Sie nach der zuständigen Beratungskraft und danach, welche Beratungsstellen es in der Nähe gibt. Die Pflegekasse kann auch mitteilen, ob ein Pflegestützpunkt oder ein anderer qualifizierter Dienst vor Ort zuständig ist.
Der Anspruch auf Beratung besteht für Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Er gilt auch, wenn jemand Leistungen beantragt hat und Beratung benötigt oder die Pflegekasse um eine Prüfung der Pflegebedürftigkeit bittet. Nach einem Erstantrag auf Pflegeleistungen oder der Bitte, die Pflegebedürftigkeit zu prüfen, muss die Pflegekasse einen konkreten Beratungstermin oder einen Beratungsgutschein anbieten. Termin oder Gutschein müssen innerhalb von zwei Wochen verfügbar sein. Wer eine Beratung zu Hause wünscht, kann dies ebenfalls angeben.
Privat Pflegeversicherte erreichen COMPASS Private Pflegeberatung unter 0800 101 88 00. Die Beratung richtet sich an privat Pflegeversicherte und ist kostenfrei.

Beratungsstellen in der Nähe finden
Pflegestützpunkte bündeln Informationen zu Pflege, Gesundheit und sozialen Hilfen. Sie können etwa bei der Suche nach einem Pflegedienst, bei Fragen dazu, wie Sie die Wohnung an die Pflege anpassen können oder bei der Koordination verschiedener Angebote helfen. Pflegestützpunkte gibt es jedoch nicht in jedem Bundesland; auch die örtlichen Zuständigkeiten unterscheiden sich. Fehlt eine Anlaufstelle in der Nähe, kommen kommunale Beratungsstellen oder andere qualifizierte Angebote infrage.
Für die Suche nach einer Stelle können Sie die Datenbank der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) nutzen. Sie lässt sich nach Wohnort und Themen durchsuchen und führt zum Beispiel Pflegestützpunkte, kommunale Angebote und Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden auf. Die ZQP-Datenbank prüft die Qualität der aufgeführten Angebote nicht. Klären Sie deshalb direkt bei der Beratungsstelle, ob sie Ihr Anliegen bearbeitet, welche Zugänge sie anbietet und ob Kosten entstehen.
Die passende Beratungsstelle wählen
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine individuelle Unterstützung rund um Leistungen und Hilfen. Die Beratungskraft kann klären, welche Unterstützung gebraucht wird, einen persönlichen Versorgungsplan erstellen und dabei helfen, die vereinbarten Schritte umzusetzen. Auf Wunsch findet das Gespräch zu Hause oder in der Wohnumgebung der pflegebedürftigen Person statt. Angehörige und andere vertraute Personen können einbezogen werden.
Ein Pflegestützpunkt oder eine kommunale Beratungsstelle ist besonders hilfreich, wenn Sie Angebote vor Ort miteinander verbinden müssen. Pflegedienste beraten eher zu konkreten Pflegeaufgaben und zur Versorgungssituation. Bei Vertragsfragen können Verbraucherberatungsstellen weiterhelfen. Wenn Sie einen Bescheid anfechten oder eine rechtliche Einschätzung brauchen, suchen Sie gezielt eine Stelle mit sozialrechtlicher Erfahrung. Allgemeine Pflegeberatung ersetzt keine Rechtsberatung; rechtliche Beratung dürfen grundsätzlich nur dazu befugte Personen anbieten.
Diese Fragen können Sie besprechen
In der Beratung geht es häufig darum, wie die Pflege organisiert werden kann, welche Leistungen infrage kommen und welche Angebote Angehörige entlasten. Auch Pflegehilfsmittel, Anpassungen der Wohnung und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf können Thema sein. Die Beratungskraft kann außerdem dabei helfen, sich auf eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorzubereiten.
Erzählen Sie, wie die Pflege gerade läuft und welche Fragen für Sie am dringendsten sind. Hilfreich sind vorhandene Schreiben der Pflegekasse, Bescheide und eine kurze Notiz dazu, wobei im Alltag Unterstützung gebraucht wird. Fragen Sie vorab, ob Sie Unterlagen mitbringen oder vor dem Termin übermitteln sollen. Wenn Sie eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher oder andere besondere Unterstützung brauchen, sprechen Sie das bei der Terminvereinbarung an.

Telefonische Beratung nutzen
Wenn Sie zunächst telefonisch Fragen klären möchten, erreichen Sie das Pflegetelefon unter 030 20 17 91 31. Es berät Angehörige bei Fragen zur Organisation und Finanzierung häuslicher Pflege. Für allgemeine Fragen zur gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter 030 340 60 66 02.
Für eine ausführliche Beratung zur individuellen Versorgung reicht ein Telefonat nicht immer aus. Fragen Sie deshalb, ob ein weiterer Beratungstermin bei der Pflegekasse oder einer Beratungsstelle sinnvoll ist. Lassen Sie sich auch sagen, ob die Beratung telefonisch, digital oder bei Ihnen zu Hause stattfinden kann.
Was die Zahlen zur Beratung zeigen
Eine im Juni 2026 veröffentlichte Auswertung des GKV-Spitzenverbands berichtet, dass 87,1 Prozent der befragten Nutzerinnen und Nutzer mit der Pflegeberatung nach § 7a zufrieden waren. Zugleich nutzten laut Auswertung nur drei Prozent der Anspruchsberechtigten dieses Angebot. Viele Menschen, die es nicht nutzten, kannten es nicht oder erinnerten sich nicht daran, darüber informiert worden zu sein.
Fragen Sie deshalb selbst ausdrücklich nach der Beratung. Die Auswertung erfasst nicht alle Beratungsfälle. Sie stützt sich unter anderem auf Befragungen und eine Untersuchung in 29 Regionen. Sie weist außerdem auf regionale Lücken bei spezialisierten Angeboten hin, besonders im ländlichen Raum. Wenn vor Ort keine passende Stelle erreichbar ist, fragen Sie bei der Pflegekasse nach einer anderen qualifizierten Beratungsform.


